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Treibjagd – Startschuss in einer Woche

Die Natur – und Forstverwaltung teite gestern mit, dass die Treibjagd-Saison in Luxemburg am 17. Oktober 2015 beginnt und bis zum 31. Januar 2016 dauern wird.

Auf www.geoportail.lu werden die Daten der Jagden jeweils ungefähr eine Woche im Voraus veröffentlicht – eine begrüssenswerte Initiative für mehr Transparenz.

Transparenz aber…

Von der Publikation auf dem Geoportail-Portal und bei den Gemeinden sind jedoch ausgenommen:

  • Treibjagden von bis zu 12 Schützen;
  • Treibjagden, die ausschließlich auf Wildschweine durchgeführt und weniger als 15 Tage im Voraus organisiert werden.

Ich fragte mich, wieviele Jagden also nicht veröffentlicht werden. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit, dass sie über keine Zahlen verfügt wieviele ‘kleine’ Jagden organisiert werden, sie jedoch davon ausgeht, dass die Gefahr für einen Spaziergänger klein ist, weil diese Jagden auf einem kleinen Gebiet durchgeführt werden und von kurzer Dauer sind. Sie würden ausserdem meistens zu kurzfristig organisiert werden, um noch auf dem Geoportail angekündigt werden zu können. Wenn ein Weg durch dieses Jagdgebiet führt, ist der Jagdpächter auch hier verpflichtet, Warnschilder aufzustellen.

Was die Jagd auf Wildschweine betrifft, die ausserdem nicht angekündigt werden müssen, erklärt sich das daraus dass das sogenannte ‘Spieren’ weiterhin ermöglicht wird. Dies bedeutet, dass Schweine bejagt werden können sobald ihre Spuren im Schnee oder in einem Feld gesichtet worden sind.  Deshalb sind die Wildschweine auch quasi das ganze Jahr zum Abschuss frei gegeben (es ist jedoch anzunehmen, dass sich die Bestände der Wildschweine durch die Jagd nicht reduzieren). Hierüber muss nur der Förster informiert werden.

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Was ‘darf’ wann bejagt werden?

Hier sind die allgemeinen Jagdzeiten für das ‘Jagdjahr’ 2015-2016:

Hoch- und Rehwild:

  • Hirsch: vom 1. August bis zum 16. Oktober; nur Ansitzjagd und Pirsch sind erlaubt;
  • Spießer: vom 1. August bis zum 16. Dezember nur Ansitzjagd und Pirsch und vom 17. Oktober bis zum 13. Dezember nur Drückjagd ist erlaubt;
  • Hirschkuh und Hirschkalb: vom 15. September bis zum 13. Dezember nur Ansitzjagd und Pirsch und vom 17. Oktober bis zum 13. Dezember nur Drückjagd ist erlaubt;
  • Rehbock: vom 1. Mai bis zum 15. Juni, vom 20. Juli bis zum 10. August und vom 15. September bis zum 13. Dezember nur Ansitzjagd und Pirsch erlaubt und vom 17. Oktober bis zum 13. Dezember nur Drückjagd ist erlaubt;
  • Ricke und Rehkitz: vom 15. September bis zum 13. Dezember nur Ansitzjagd und Pirsch und vom 17. Oktober bis zum 13. Dezember nur Drückjagd ist erlaubt;
  • Schwarzwild: auf freiem Feld während des ganzen Jagdjahres und in den Wäldern vom 16. April bis zum 29. Februar;
  • Damwild: vom 16. April bis zum 29. Februar;
  • Muffelwild: vom 16. April bis zum 29. Februar.

Niederwild und Wasserwild:

  • Feldhase: vom 1. Oktober bis zum 13. Dezember;
  • Fasan: vom 1. Oktober bis zum 13. Dezember;
  • Stockente: vom 15. September bis zum 31. Januar.

Sonstige Wildarten:

  • Ringeltaube: in den Wäldern vom 15. September bis zum 31. Januar; auf freiem Feld vom 1. August bis zum 31. Januar;
  • Wildkaninchen: vom 1. Juni bis zum 29. Februar.

Angesiedelte und nicht heimische Wildarten, die dem Wild gleichgesetzt sind:

  • Waschbär: vom 16. April bis zum 29. Februar;
  • Marderhund: vom 16. April bis zum 29. Februar;
  • Bisamratte: vom 16. April bis zum 29. Februar.
Die Jagd auf alle oben nicht genannte Wildarten ist das ganze Jahr über nicht erlaubt.

Was die Jagd auf Schwarzwild im freien Maisfeld angeht, so beginnt die Jagdzeit am 1. August, wobei die Jäger jedoch im Innern des an das Feld angrenzenden Waldes postiert sein können. (Quelle: guichet.lu)

Jagdscheine in Luxemburg

Es gibt in Luxemburg rund 2000 Jagdscheine mit einer Gültigkeit von 1 Jahr und ca. 230 ‘Permis d’invité’ von einer Gültigkeit von 3 Tagen. Im Schnitt werden pro Jahr wieder 0-2 Jagdscheine vom Ministerium eingezogen.

 

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