Luxemburg: natur&ëmwelt begrüßt Aufhebung der Fuchsbejagung
Der Regierungsrat vom 16. Januar 2015 verabschiedete eine großherzogliche Verordnung (projet de règlement grand-ducal concernant l’ouverture de la chasse pour l’année cynégétique 2015/16), welche die Fuchsjagd in Luxemburg komplett verbietet und für Wildschweine ein sechswöchiges Jagdverbot in Waldgebietenwährend der Monate März und April vorsieht.
Die Vertreter von natur&ëmwelt, die größte Naturschutzorganisation Luxemburgs, hatten sich laut einer Pressemitteilung im Conseil supérieur de la chasse für die Aufhebung der Fuchsbejagung eingesetzt. natur&ëmwelt ASBL begrüßt das Inkrafttreten der neuen Jagdbestimmungen zum 1. April 2015. Sie betonen ausdrücklich, dass “nichts mehr für die Fuchsbejagung spricht”, und man “die Natur so weit wie möglich sich selbst überlassen soll.”
natur&ëmwelt ist die größte Natur- und Umweltschutzorganisation Luxemburgs, und setzt sich aus einem eingeschriebenen Verein und einer Stiftung zusammen. Die Organisation besteht aus 12 000 Mitgliedern, 33 Mitgliedsorganisationen und 36 Partnerorganisationen.
natur&ëmwelt ist ein Mitglied des Conseil supérieur de la chasse, der sich ausserdem noch aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt, die nicht alle die gleiche Meinung teilen: Administration de la Nature et des Forêts, Département de l’Environnement, Services Vétérinaires de l’Etat, Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg (FSHCL), Lëtzebuerger Privatbësch, Chambre d’agriculture und Mouvement écologique.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme bedauern die Landwirtschaftskammer und der FSHCL, dass die “fundierten Einwände von Bauern und Jäger, die in den Vorgesprächen mit den Verantwortlichen des Umweltministeriums geäußert wurden, vollständig außer Acht gelassen” worden seien und dass “die Risiken, denen nun sowohl die Landwirtschaft als auch die gesamte Bevölkerung ausgesetzt” seien, “im krassen Gegensatz zu dem sonst so oft beschworenen Vorsorgeprinzip” stehen würden. Sie warnen so vor einem “furchterregenden Tod durch diese Seuche” (Tollwut) und vor “infizierende Exkremente in Gärten und auf Spielplätzen”.
Die FSHCL hat auch eine Petition gegen die Ausführungsbestimmung (RGD) « ouverture de chasse pour l’année cynégétique 2015/16 » gestartet. Diese Petition betrifft zwei spezifische Punkte der genannten Ausführungsbestimmung :
1. Gegen die Einführung einer „jagdfreien Zeit“ (Art. 5, §§ a.6 & d),
2. Gegen eine ganzjährige Schonzeit für den Fuchs.
Eine “Zunahme von Verkehrsunfällen mit Füchsen” wird hier als weitere Gefahr für den Menschen angeführt.
Zudem beschloss der Jägerverband die Mitarbeit im “Conseil national de la chasse” aufzukündigen.
Die FSHCL repräsentiert eigenen Angaben nach 0,5% der luxemburger Bevölkerung.
Die grossherzogliche Verordnung ist bis zum 31.03.2016 gültig.
Die Facebookseite “Luxembourg for foxes” informiert regelmässig über die neuesten Entwicklungen.